Kurzfassung

 

1. Anmeldung

 

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird für den Reiseveranstalter verbindlich, wenn er dem Kunden die Reiseanmeldung schriftlich bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Tagen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Reiseveranstalter verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen zurücktritt.

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von € 30,- pro Person zu zahlen.

 

2. Leistungen

 

Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibung, Abbildungen und Preisangebote in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

 

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sind die Abweichungen erheblich und beeinträchtigen sie den Zuschnitt der Reise, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, es sei denn, daß ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist.

Eine Preisänderung bleibt vorbehalten, falls dies wegen überhöhter Preisforderungen eines Leistungsgebers für den Veranstalter unumgänglich ist und zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Dadurch entsteht dem Reiseveranstalter ein Ersatzanspruch, den er nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis um Reisepreis pauschalieren kann. Die Staffelung der Stornierungskosten beträgt:

 

 

Ersatzanspruch

 bei Rücktritt

 Mehrtagesfahrten

Tagesfahrten

bis zum 30.

Tag vor Reisebeginn

 

 

  10%

 

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn

 

 

  20%

 

 

€ 6,-

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn

 

 

  30%

 

 

€ 6,-

ab 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn

 

 

  40%

 

 

€ 6,-

ab 07. bis 03. Tag vor Reisebeginn

 

 

  60%

 

 

50%

ab 02. bis 01. Tag vor Reisebeginn

 

 

  80%

 

 

80%

bei Nichterscheinen am Abreisetag

 

 

 100%

 

 

100%


Die Stornokosten bei Mehrtagesfahrten betragen mindestens € 30,-

 

 

5. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter

 

Auch der Reiseveranstalter kann in bestimmten Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Wann und unter welchen Umständen der Reiseveranstalter ein solches Recht hat, ist in den ausführlichen Reisebedingungen genau beschrieben.

Zur Durchführung der Fahrten ist eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen erforderlich; wird diese Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht, so kann die Reise nicht durchgefürt werden.

 

6. Haftung

 

Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann, insbesondere für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
  • das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleitungen.

Ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnete Leistungen werden vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt und nicht als eigene erbracht. Der Reiseveranstalter haftet für die Erbringung dieser Fremdleistung nicht.

7. Gewährleistung

 

Wird eine Reiseleitung nicht vertragsmäßig erbracht, so können dem Kunden Ansprüche auf Abhilfe, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz zustehen. Die Voraussetzungen dieser Gewährleistungsrechte sind in den ausführlichen Reisebedingungen genau umschrieben.

 

8. Beschränkung der Haftung

 

Der Reisende kann vom Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur den dreifachen Reisepreis verlangen, wenn der Reiseveranstalter

  • einen Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt hat, oder
  • für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

Bei Sachschäden, die während der Beförderung im Omnibus verursacht werden, und die sich der Reiseveranstalter zurechnen lassen muß, ist die Haftung auf € 500,- beschränkt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Alle Ansprüche aus diesem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum, Ansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung des Reiseteilnehmers drei Jahre nach Beendigung der Reise.

 

10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

 

Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieses Reisevertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

12. Insolvenzabsicherung

 

Einen Sicherungsschein erhalten Sie bereits dann, wenn der Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Reisepreis fordert oder annimmt. Ausnahme Tagesfahrten (Fahrten die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung in anspruch nehmen und unter € 75,-- liegen).

 

13. Gerichtsstand

 

Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

Alle Preise in €. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

 

Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

Für alle Fahrten gilt folgendes:

  • Zur Vollpension gehören: übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen.
  • Zur Halbpension gehören: übernachtung, Frühstück, Abendessen.
  • Einzelzimmer stehen nur in geringer Auswahl zur Verfügung. Es erfolgt ein täglicher Zuschlag.
  • Gepäck: Koffer bitte mit Namensschild.
  • Zusteigemöglichkeiten: Kann besonders vereinbart werden.

Steeb tours

Inh. Marc Steeb
Am Blosenberg 7
88400 Biberach

 

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